Allgemeine Geschäftsbedingungen der BMS GmbH

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Bitte beachten Sie auch unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen .

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BMS GmbH

Für Verbraucher im Sinn von § 13 BGB („Privatkunden“) gelten ausschließlich die Abschnitte III. Widerrufsrecht, VII. Eigentumsvorbehalt und X. Schadensersatz Ziffer 1 bis 4 unserer nachfolgenden AGBs. Ansonsten kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.

  1. Allgemeines

    Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Beschilderungs- & Markierungs-Service GmbH, Hans-Bunte-Str. 2a, 79108 Freiburg (nachfolgend BMS) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und ähnliches sind nur verbindlich, wenn BMS sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. BMS widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.

  2. Angebote und Vertragsschluss

    1. Angebote von BMS richten sich an hauptsächlich Behörden, Großkunden, mittelständische und kleine Unternehmen.
    2. Alle von BMS in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen an­gegebenen, abgedruckten oder gespeicherten Angebote und Preisangaben sind stets un­verbindlich und freibleibend.
    3. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten, sofern nichts Anderes im Angebot erwähnt ist. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Reparatur einer Ware durch den Hersteller erfolgt.
    4. Verpackungs- und Transportkosten sind von der Länge der Transportwege, dem Gewicht und der Beschaffenheit der Waren abhängig. Sie werden bei Bestellungen über das Internet in ihrer exakten Höhe im Warenkorb zwei Schritte vor Abschluss der Bestellung ausgewiesen, so dass der Bestellvorgang noch abgebrochen werden kann.
    5. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.
    6. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch BMS zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von BMS durch eine Auf­tragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Waren, durch Angebot der Ware zur Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen Leis­tung informiert.
    7. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich BMS vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung technisch zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine ver­bindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.
    8. Sollte BMS nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei BMS ver­fügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus von BMS nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann BMS entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Ver­trag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird BMS umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch BMS oder den Kunden erstatten.
  3. Widerrufsrecht

    1. BMS liefert überwiegend an gewerbliche Abnehmer. Für den Fall, dass der Kunde ein Verbraucher im Sinn des §13 BGB ist, steht diesem bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312e) ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann in diesem Fall seine Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
    2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die elektronisch erbracht werden (z.B. Software zum Download). Der Widerruf ist ebenfalls ausgeschlossen bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
    3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

      BMS GmbH, Hans-Bunte-Str. 2a, 79108 Freiburg.

    4. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
    5. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls trägt BMS die Kosten der Rücksendung. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Versandkosten werden von BMS grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart erstattet. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
    6. Unternehmer im Sinne von §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen haben kein Widerrufsrecht

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  1. Erfüllungsort und Gefahrübergang

    1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von BMS in Freiburg oder bei Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für BMS tätig wird.
    2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an BMS geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw. Lagerräumen von BMS über.
    3. Vorstehende Vorschriften gelten nicht beim Verbrauchsgüterkauf.

    Lieferung

    1. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von BMS ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
    2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von BMS. BMS ist zu Teillieferungen berechtigt.
    3. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei BMS ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.
  1. Termine

    1. Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen regelmäßig nicht kürzer als 10 Werktage sein.
    2. Für den Zeitraum, in dem BMS auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend. Gleiches gilt, wenn BMS an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages aufgrund von unvorhersehbaren Umständen gehindert ist, die weder BMS noch ein Erfüllungsgehilfe von BMS zu vertreten hat. Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks oder Aussperrungen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der Beeinflussungsmöglichkeit von BMS. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird BMS dem Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, stellt BMS angefallene Mehrkosten in Rechnung.
    3. Sollte BMS in Verzug geraten, ihre Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbringen und steht dem Kunden ein Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadensersatz zu, so hat der Kunde dieses Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dem Entstehen des Wahlrechts gegenüber BMS schriftlich auszuüben, andernfalls wird vermutet, dass BMS zur weiteren Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus Leistungsstörungen geltend macht.
  1. Eigentumsvorbehalt

    1. BMS behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.
    2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im Voraus an BMS abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an BMS im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an BMS abzuführen.
    3. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.
    4. Übersteigt der Wert der BMS hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird BMS insoweit auf Verlangen des Kunden nach Wahl von BMS Sicherheiten freigeben.

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  1. Zahlungsbedingungen

    1. Preisangaben von BMS sind, soweit nicht ausdrücklich als Nettopreis ausgewiesen, stets Bruttopreise. Bei Nettopreisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweilig aktuellen gesetzlichen Höhe hinzu.
    2. Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten, Spesen, Versand- und Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, ist BMS berechtigt, diese entsprechend er jeweils gültigen Preisliste von BMS zu berechnen. BMS übermittelt dem Kunden auf Wunsch die jeweils gültige Preisliste.
    3. Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung oder gegen Zahlung per Nachnahme, eine Auslieferung gegen Rechnung hingegen unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditprüfung. Rechnungen von BMS sind sofort mit Zugang zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge zu bezahlen.
    4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichtungen in Verzug, ist BMS berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
    5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann BMS sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.
    6. BMS behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonit ätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist BMS berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Mängelhaftung

    1. BMS gewährleistet, dass die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. dass sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von BMS bzw. des Herstellers erwarten kann.
    2. BMS haftet, soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, nicht für Mängel von gebrauchten Waren, wenn der Käufer ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sofern nichts Anderes im Angebot an­gegeben ist. Ist der Käufer eine Person im Sinne §13 BGB, beträgt die Mängelhaftungsfrist 1 Jahr für gebrauchte Waren.
    3. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann der Kunde von BMS Nacherfüllung verlangen. Offensichtliche Mängel sind hierbei schriftlich spä­testens innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von BMS durch Neulieferung oder Nachbesserung. Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung dann verlangen, falls ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung nicht zumutbar ist.
    4. Mängelhaftung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
      • der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde oder
      • in den Kaufgegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
      • der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert wurde oder
      • der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstan­des (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
    5. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Ein­grenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt BMS im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwir­kungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.
    6. Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen.Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
    7. Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: bei einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 10% des Verkaufspreises, 20% bei Nutzung von bis zu sechs Monaten, 30% bei Nutzung bis zwölf Monaten und 50% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten.
    8. Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder wird BMS bei Störungen tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Soft- und Hardware, deren Veränderungen durch den Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann BMS den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
    9. Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang, sonst nach 24 Monaten.
  1. Schadensersatz

    1. BMS haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
    2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von BMS ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet BMS nur, wenn der Kunde die Daten regelmäßig so gesichert hat, dass die Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Vor Überlassung von Datenträgern, insbesondere bei Übersendung von Festplatten und kompletten PC-Systemen, hat der Kunde stets eine Datensicherung durchzuführen. Ist ihm eine Sicherung nicht möglich, diese aber für ihn notwendig, so hat er BMS hiervon rechtzeitig zu unterrichten und ggf. mit der Sicherung gesondert zu beauftragen. Die Haftung von BMS für verlorene Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, es sei denn, die Datenverluste wurden von BMS vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
    4. Soweit die Haftung von BMS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    5. Für Schadensansprüche des Kunden außerhalb der Mängelhaftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Schadensereignis Kenntnis erlangt.

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  1. Datenschutz

    Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter dem folgenden Link:

    Datenschutz

  1. Sonstiges

    1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BMS schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BMS zulässig.
    2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen BMS und dem Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie andere nationale Rechte sind ausgeschlossen.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
    4. Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Freiburg als vereinbart. BMS ist jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Bestellers zu führen.

BMS GmbH
Stand: 07/2018

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