FAQ: Was Sie schon immer zu unseren Plänen wissen wollten

Hintergrundwissen und Erläuterungen - sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: 0761/509707.

Begriffe A - K| L - Z


                Leitbake
Leitbaken sind vertikale Leitsysteme, die den Verkehr um die Arbeitsstelle lenken. Sie werden immer längs der Arbeitsstelle im Abstand von maximal 10 Metern aufgestellt. Die erste und letzte sowie jede zweite Bake muss beleuchtet sein, wenn es sich um eine Arbeitsstelle von längerer Dauer (länger als 1 Tag) handelt. Die Leuchten dürfen nicht blinken.

 

           Planskizze1

           Planskizze2
Plantafeln (auch Planskizzen) und Hinweisschilder sind temporäre Verkehrszeichen und werden meistens je nach Bedarf individuell angefertigt. Es sollten bevorzugt Piktogramme statt Text verwendet werden, da der Autofahrer je nach Geschwindigkeit nur eine begrenzte Aufnahmefähigkeit besitzt. Des Weiteren sollten bei viel Informationsbedarf zwei aufeinander folgende Tafeln aufgestellt werden. Als Regel gilt, dass maximal 4 Informationen (Text, Piktogramme) auf einer Skizze/Tafel enthalten sein sollten. Als Schrift wird die Mittelschrift nach DIN 1451 verwendet. Die verwendete Schriftgröße muss unbedingt der Durchfahrtgeschwindigkeit entsprechen, damit der Text für den Verkehrsteilnehmer gut lesbar ist – auch innerorts sollte sie mindestens 140 mm hoch sein.

 

         Grabenbrücke
Stahlplatten dürfen nicht für die Querung von Gräben im Fußgängerbereich eingesetzt werden, da diese nicht rutschfest sind. Hierfür gibt es in verschiedenen Breiten und Längen die sogenannten Grabenbrücken, die dann auch der Arbeitstätten- und ZTV-SA-Verordnung entsprechen.

 

           Umleitung
Umleitungen sind immer wieder notwendig und müssen vor Beginn der Umleitungsstrecke angekündigt werden. Dazu gehört unter anderem die Beschilderung mit Plantafeln und Hinweisschilder sowie die Umleitungsschilder. Jede Umleitung sollte mit einer eigenen Nummerierung eindeutig gekennzeichnet werden, um Verwirrung zu vermeiden. Ziele können über dem Umleitungsschild angebracht werden. Die Umleitungsbeschilderung sollte an wichtigen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden. Das Ende der Umleitungsstrecke muss kurz vor Erreichen der normalen Streckenführung aufgestellt werden.

 

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Zertifikat Verkehrssicherung
Verantwortlicher in der verkehrsrechtlichen Anordnung ist der Unternehmer bzw. ein Mitarbeiter der ausführenden Firma, der einen Nachweis über Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (gemäß MVAS 99) erbringt. Wird die Verkehrssicherheit von der Polizei oder der anordnenden Behörde beanstandet, wird die Baustelle eingestellt und der Verantwortliche kann einen Strafzettel nach StVO und auch Punkte bekommen. Der Verantwortliche muss daher jederzeit Zugriff auf die Baustelle haben, Entscheidungen treffen und ausführen können sowie während und nach der Arbeitszeit erreichbar sein.

 

Verkehrszeichenpla
Ein Verkehrszeichenplan (VZ-Plan) muss dem Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung beigefügt werden. Der Plan muss mit der Örtlichkeit und der Verkehrssituation übereinstimmen und den tatsächlichen Platzbedarf (für Bagger, Lkw usw.) sowie die verschiedenen Bauphasen berücksichtigen. Bei einfachen Baustellen können auch Regelpläne nach RSA  verwendet werden. Der VZ-Plan enthält alle für die Sicherung der Arbeitsstelle notwendigen Verkehrszeichen, Leit und Absperrsysteme sowie Fahrbahnrestbreiten, wenn notwendig. Gegebenenfalls müssen hierzu vor Ort Maße genommen werden. Die Aufstellung der Sicherung der Arbeitsstelle muss klar erkennbar sein.

 

       Warnposten
Warnposten dürfen NICHT den Verkehr regeln. Warnposten müssen Warnkleidung tragen und dürfen nur mittels einer Warnfahne die Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahrenstelle aufmerksam machen. Der Warnposten steht außerhalb der Fahrbahn.

 


FAQ Verkehrstechnik

 

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