Tipps von den BMS-Profis für richtiges Beschildern:
Wichtig: Verkehrszeichen dürfen nur mit verkehrsrechtlicher Anordnung der zuständigen Behörde aufgestellt werden!
Die verkehrsrechtliche Anordnung wird von den zuständigen Landratsämtern oder den Verkehrsbehörden der Städte erteilt. In der Regel müssen Sie dazu ein Antragsformular ausfüllen und einen Lageplan mit der Position der Verkehrsschilder einreichen.
Für die Stadt Freiburg wenden Sie sich an:
GuT
Verkehrsbehörde
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Fax: 0761/201 4796
Für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist folgender Ansprechpartner zuständig:
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Verkehrslenkung & Straßenverwaltung
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Telefon: 0761/2187-0
Fax: 0761/2187-9999
E-Mail: verkehr@lkbh.de
Beim Aufstellen der Schilder gilt folgendes:
-
Schilderkante muss mindestens 30 cm Abstand von der Fahrbahnkante haben .
- Das Aufstellen von Schildern im Radwegbereich ist untersagt.
- Mindestens 2 Fußplatten pro Schildergarnitur verwenden.
Betonplatten, Bordsteinkanten, Rasengittersteine, gestückelte Stahlträger usw. sind nicht zulässig !
- Stange immer durch beide Fußplatten stecken
- Schilder immer im rechten Winkel (90°)
zur Längsrichtung der Fußplatten aufstellen.
Bei Haltverboten gilt:
- Pfeil zur Fahrbahn zeigend = Haltverbot Anfang (VZ 283-10)
- Zwei Pfeile auf dem Schild = Wiederholung (VZ 283-30). Sollte in Sichtweite (ca. 50m) vom vorhergehenden Schild aufgestellt werden.
- Pfeil von der Fahrbahn weg zeigend = Haltverbot Ende (VZ 283-20)
- Wichtig: Haltverbote mindestens 4 Tage vor Beginn des Umzugs/der Baumaßnahme aufstellen. Bereits parkende Fahrzeuge mit Datum und Uhrzeit notieren, am besten auch fotografieren.
- Beschilderung täglich 2 x kontrollieren.
Noch Fragen?
Wir helfen gerne: Tel. 0761 51517-0
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